Springe zum Hauptinhalt Springe zur ffinotes Navigation

§§

Projekte gemäß §26 zwischen dem Auftraggeber und der Person der Forscherin/des Forschers selbst (=ad personam).

Gesetzliche Grundlage für § 26-Projekte (Forschungsförderung und Auftragsforschung) (PDF)

Projekte gemäß § 27 werden zwischen Auftraggeber und der Veterinärmedizinischen Universität Wien abgeschlossen

Gesetzliche Grundlage für § 27-Projekte (Vollmachten) (PDF)

A

Die allgemeinen Projektkosten repräsentieren aus Vereinfachungsgründen alle Kosten, die zwar grundsätzlich zulässig sind, aber nicht separat beantragt werden können. Dazu zählen z. B. Kosten für Kongressreisen, Disseminationsaktivitäten sowie Kosten für unvorhergesehene projektspezifisch notwendige kleinere Ausgaben. Allgemeine Projektkosten sind nicht als Overhead-Kosten für die Forschungsstätte zu verstehen.

Detaillierte Informationen finden sie in den Antragsrichtlinien des FWF (PDF).

Die angewandte Forschung verfolgt ein konkretes Ziel und die Forschungsergebnisse weisen einen praktischen Nutzen auf. Die WissenschaftlerInnen verwenden bei Ihrer Forschung Ergebnisse der Grundlagenforschung und versuchen bestimmte Problemstellungen zu lösen.

Ein Projekt im Auftrag eines Dritten (privatwirtschaftlich oder öffentliche Auftraggeber) mit definierter Gegenleistung (z.B. Erbringung von F&E-Leistungen mit gänzlicher oder teilweiser Abtretung von Ergebnissen bzw. Rechten.

B

Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Was nach deren Abzug übrig bleibt, ist das Nettogehalt, das ausbezahlt wird.

Brutto-Netto-Rechner des BMF

Diese Richtlinie regelt die Ermächtigung zum Abschluss von Rechtsgeschäften durch MitarbeiterInnen im Rahmen ihrer Aufgaben.

Richtlinie des Rektorats zur Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gem. §28 Abs. 1 UG 2002

C

Bei Fragen bzw. Vorlagen zu Geheimhaltungsvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen für Technologietransfer im FFI.

Englische Entsprechung des deutschen Begriffs Forschungsinformationssystem

D

​Ein Datenmanagementplan beschreibt, wie Daten für ein bestimmtes Projekt gesammelt, organisiert, gespeichert, gesichert, aufbewahrt, geteilt, archiviert und vernichtet werden.

Eine Diensterfindung ist die Erfindung einer Dienstnehmerin/eines Dienstnehmers, wenn sie ihrem Gegenstand nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens fällt, in dem die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer tätig ist und wenn entweder

  • die Tätigkeit, die zu der Erfindung geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers gehört oder
  • die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer die Anregung zu der Erfindung durch ihre/seine Tätigkeit in dem Unternehmen erhalten hat, oder das
  • Zustandekommen der Erfindung durch die Benützung der Erfahrungen oder der Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichtert worden ist.
  • Von dieser Regelung nicht betroffen sind Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Studierende oder Diplomand:innen.

Siehe auch » Erfindungsvergütung
Siehe auch » Erfindungsmeldung

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für Diensterfindungen und sonstiges geistiges Eigentum an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

​Ein Digital Object Identifier (deutsch: Digitaler Objektbezeichner) soll ein eindeutiger und dauerhafter digitaler Identifikator für physische, digitale oder abstrakte Objekte sein. Er wird vor allem für Online-Artikel wissenschaftlicher Fachzeitschriften verwendet.

Detaillierte Informationen erhalten sie auf der Website von DOI.

Diese Förderung ist eine Bonifizierung neu eingeworbener Projektmittel von Vetmed-Wissenschafter:innen. Die Höhe des jeweiligen Bonus ist abhängig von den Exzellenzkriterien bzw. der Stringenz des Vergabeverfahrens sowie den vorhandenen Budgetmitteln.

Diese Fördermittel dienen der Finanzierung von Forschungsinfrastruktur in der Organisationseinheit der Projektleiterin/des Projektleiters und der Finanzierung neuer Ideen.

Im Zuge der Projektbewertung für den Jahresabschluss werden laufende Drittmittelprojekte quartalsweise in Zusammenarbeit von Controlling und FFI nach vorgegebenen Kriterien analysiert und Abweichungen vom Soll-Zustand mit den Projektleiter:innen besprochen.

E

Die Eigenleistung ist der Wert jener Leistung, die bei Programmen mit einer Förderquote von unter 100% von der Universität zu erbringen ist. Wir unterscheiden folgende Arten von Eigenleistungen:

  • Barleistung
  • In-Kind-Leistung
  • Personalkosten
  • Gerätekosten
  • sonstige Kosten

​​Workflow in der VetDoc, der den Weg des Drittmittelantrages von der Idee über die Einreichung zur Entscheidung Geldgeber bis zur Freigabe zur Durchführung des Projekts abbildet.

Informationsseite zur ePM

Der/Die DienstnehmerIn hat jede Erfindung dem Rektorat unverzüglich mitzuteilen. Eine Aufgriffsentscheidung ist binnen drei Monaten von der Universität zu treffen.
Bei Aufgrifferklärung:

  • Recht an der Erfindung liegt bei der Dienstgeberin
  • Anspruch auf Erfindervergütung für DienstnehmerIn
  • Anspruch auf Nennung als ErfinderIn

Keine Erklärung oder verneinende Erklärung: Das Recht an der Erfindung bleibt bei der Erfinderin/beim Erfinder.

siehe auch: Diensterfindung
siehe auch: Erfindungsvergütung

Der Erfinderin/Dem Erfinder gebührt für die Überlassung der Erfindung an den Dienstgeber und für die Einräumung eines Benützungsrechts an einer solchen Erfindung eine angemessene besondere Vergütung.

Voraussetzung:
Aufgriff durch Dienstgeberin und patentierbare Erfindung, auch wenn Erfindung nicht zum Patent angemeldet wird

Ausnahme:
die Erfinderin/der Erfinder wurde speziell zum Zweck des Erfindens angestellt und erhält ein entsprechend höheres Gehalt.

siehe auch: Diensterfindung
siehe auch: Erfindungsmeldung

​Die experimentelle Forschung untersucht Ursache-Wirkungs-Beziehungen, um kausale Prozesse zu verstehen.

F

​Forschungsdatenmanagement bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus der Forschungsdaten: von der Planung, Generierung, Auswertung, Verarbeitung und Sicherung über die Dokumentation, Archivierung und Veröffentlichung bis zur allfälligen Nachnutzung durch Dritte.

Informationsseite zum Forschungsdatenmanagement

Ein Forschungsinformationssystem ist eine zumeist webbasierte Datenbankanwendung, die Informationen zu Forschungsaktivitäten einer Hochschule sowie entsprechende Kontextinformationen zusammenführt. In einem FIS können Metainformationen über Forschungsaktivitäten erfasst und abgerufen werden.

Das Forschungsinformationssystem der Vetmed ist die VetDoc.

G

Die Good Scientific Practice (GSP) gibt Richtlinien zum korrekten Verhalten im wissenschaftlichen Bereich vor: Planung - Durchführung - Dokumentation - Publikation.

An der Vetmeduni ist die GSP in Scientific Practice - Ethik in Wissenschaft und Forschung (Richtlinien der Veterinärmedizinischen Universität Wien) geregelt. 

M

Sie unterstützen im Rahmen von Horizon Europe die Karriereentwicklung junger Forschende:r durch internationale Mobilität und personalisierte Forschungsprojekte.

Der Austausch von Material zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und/oder mit der Industrie wird durch ein MTA rechtlich geregelt.

Bei Fragen zu MTA und deren Prüfung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen für Technologietransfer im FFI.

N

Nach dem Kodex der Profillinien sind Nachwuchsforscher:innen Personen bis zu sieben Jahre nach Abschluss der Dissertation/des PhD. Atypische Karriereverläufe wie Kinderbetreuungszeiten oder Kliniker:innen-Weiterbildungen werden bis zu maximal drei Jahren berücksichtigt.

NDA bezeichnet eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn über alle schriftlichen oder mündlichen Informationen einen Auftrag/ein Projekt betreffend. Die AuftragnehmerInnen verpflichten sich, alle ihnen zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Auftrags/ Projekts. Des Weiteren werden in den Vertrag evtl. Ausnahmen der Vertraulichkeit, die Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten sowie Vertragsstrafen fixiert.

Auch: Vertraulichkeitsvereinbarung | Geheimhaltungsvereinbarung

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon

O

Als "Open Access" wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet bezeichnet.
Dazu hat die Veterinärmedizinische Universität Wien hat am 16.11.2016 Ihre Open Access Policy (PDF) verabschiedet.

Open-Access-Informationen der Veterinärmedizinischen Universität Wien

auch: Kostenersatz, Gemeinkosten, indirekte Kosten

​Für die Inanspruchnahmen von Ressourcen der Universität zur Durchführung von Drittmittelprojekten ist voller Ersatz an die Universität zu leisten, lt. §§ 26 und 27.  Der Kostenersatz für diese indirekten Kosten wird in der Regel von Förder- bzw. AuftraggeberInnen in unterschiedlicher Art und Höhe abgegolten. Dieser Overhead ist bei der Projektkalkulation zu berücksichtigen und mit zu beantragen.

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird für alle Drittmittelprojekte im Forschungsförderungsbereich jener Overhead-Prozentsatz eingehoben, den der Fördergeber laut seinen Richtlinien bezahlt.

P

Bei Stellen für zeitlich befristete Drittmittelprojekte ist eine öffentliche Ausschreibung nicht erforderlich. Ausnahme: Das Förderprogramm verlangt dezidiert eine Ausschreibung, z. B. Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen der EU.

Stellen, die aus der wissenschaftlichen Dienstleistung der Einheit (WDL-Stellen) finanziert werden, sind jedoch auszuschreiben.

Informationen zu den erforderlichen Formularen erhalten Sie in der Personalabteilung sowie auf den VetEasy-Seiten der Personalabteilung.

Personal wird an der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach dem gültigen Kollektivvertrag (KV) angestellt. Die Kostensätze sind etwas höher als jene, die der FWF als Personalkostensätze anführt.

Die FWF-Sätze sind ausschließlich für Budgets der entsprechenden FWF-Förderschienen zu verwenden.

Das Mobilitätsprogramm der EU Marie Skłodowska-Curie Actions (MCSA) bezahlt weniger an Personalkosten als der KV vorsieht, ebenso die ÖAW bei der Förderschiene DOC. Bitte nehmen Sie in diesem Fall unbedingt mit dem FFI Kontakt auf.

Z

Manche Fördergeber verlangen eine Projektzeitaufzeichnung, für detaillierte Informationen dazu wenden Sie sich bitte an das FFI.

Download einer Timesheet-Vorlage im xls-Format

Weiterführende Glossare

eurostat: Glossar für Wissenschaft und Technologie
Das Glossar enthält zahlreiche Glossarartikel auf Deutsch über das statistische Thema "Wissenschaft und Technologie".
Noch umfassender ist das englische Glossar Science and technology glossary

Glossar der FFG
Das Glossar erklärt wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Forschung, Entwicklung und Innovation.

Glossar von forschungsdaten.info